Förderkompass Weiterbildung
Chancen nutzen. Kosten senken.
Weiterbildung stärkt Ihre Führungskompetenz – und muss nicht von Ihnen allein finanziert werden. Bund und Länder bieten attraktive Zuschüsse, zusätzlich können Sie und Ihr Unternehmen Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Programme aktuell passen und wie Sie Ihre Investition clever finanzieren.
Hinweis 2025: Wegen Haushaltslage sind manche Landesförderungen (Doppelhaushalt 2025/26) vorübergehend ausgesetzt. Möglicherweise werden aktuell keine Anträge entgegengenommen.

Förderprogramme
Freistaat Sachsen
Landesförderprogramm „Berufliche Weiterbildung“ (inkl. Weiterbildungsscheck / betriebliche und individuelle Förderung)
Träger:
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Zielgruppe:
Fördervolumen:
Beschäftigte, Auszubildende, KMU etc.; genaue Zielgruppenzuordnungen (z. B. geringfügig Beschäftigte, Auszubildende)
In vorherigen Programmen Zuschussraten bis typisch 50 % (zum Teil bis 80 % für besondere Gruppen); Höchstbeträge und Pauschalen je Programm/ Zielgruppe (z. B. individuelle Förderung oft Obergrenze bei Zuwendungsbetrag).
Antragstellung:
Antragstellung elektronisch über die SAB (Antrags-/Bewilligungsstelle).
Sachsen-Anhalt
Landesförderprogramm betriebliche und individuelle Weiterbildung
Träger:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Zielgruppe:
Unternehmen in Sachsen-Anhalt / Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in LSA; differenzierte Zielgruppen (KMU, geringverdienende Beschäftigte u.ä.)
Fördervolumen:
Sehr hohe Förderquoten möglich: z. B. bis zu 90 % bei sehr niedrigen Einkommen, gestaffelt (z. B. 90/80/60 % je nach Situation). Maximaler Förderbetrag je Projekt kann z. B. bis 25.000 € (je nach Richtlinie) betragen; konkrete Grenzen und Sätze gelten pro Richtlinie.
Antragstellung:
Antrag vor Maßnahmebeginn über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).
Private bzw. steuerliche Alternativen
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Bildungsurlaub (in Sachsen-Anhalt gesetzlich geregelt, in Sachsen nicht).
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Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) – immer unabhängig vom Anbieter.
Achtung Stolperfallen
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Immer vor Beginn beantragen. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
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Fristen: Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern – rechtzeitig einreichen.
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Nachweise: Teilnahmebestätigungen und Rechnungen sorgfältig aufbewahren, sonst keine Auszahlung.
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Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Hinweis für Arbeitnehmer:innen
Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über die Finanzierung oder anteilige Kostenübernahme der geplanten Weiterbildung. Für Unternehmen kann es sehr attraktiv sein, sich an den Weiterbildungskosten zu beteiligen:
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Direkter Nutzen: Die neu erworbenen Kompetenzen fließen unmittelbar in den Arbeitsalltag ein und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
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Mitarbeiterbindung: Eine finanzierte Weiterbildung signalisiert Wertschätzung und erhöht die Loyalität der Beschäftigten.
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Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber: Viele Förderprogramme (z. B. in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder durch die Bundesagentur für Arbeit) bezuschussen die Weiterbildungskosten erheblich. Damit reduziert sich der Eigenanteil des Unternehmens deutlich.
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Steuerliche Vorteile: Übernommene Weiterbildungskosten gelten für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben.
Wie beantrage ich eine Förderung?
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Programm wählen:
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Sachsen → SAB-Weiterbildungsscheck (sofern aktuell verfügbar).
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Sachsen-Anhalt → IB-Förderung Weiterbildung.
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Lassen Sie sich von uns ein Angebot für Ihr Wunschprogramm ausstellen.
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Online-Antrag im Portal ausfüllen, Nachweise hochladen.
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Bewilligung abwarten, dann erst Kurs starten.
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Teilnahme & Kostenabrechnung einreichen.